Zukunftsvisionen

Matthias Supersberger sen.
Obmann und Gründer des
BGE – Bedingungslosen-Grund-Einkommen

Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, dann gibt es keine Hoffnung für sie.
(Albert Einstein)

 

Mit unseren Ideen die Gesellschaft zum Wohle der Bürger, der Wirtschaft sowie die Probleme unserer Zeit nachhaltig verändern und lösen!

„Mit Einkommen zur Welt kommen“

 

Unser BGE-Modell sieht für eine Veränderung der Gesellschaft mit selbstbestimmenden Bürgern zwei Einkommen vor:

 

a.)           Das Bedingungslose-Grund-Einkommen von netto monatlich € 2.500,– mit zusätzlicher Sozialversicherung,
unpfändbar, nicht verpfändbar und wertgesichert von der Geburt bis zum Tod für jeden Staatsbürger

und

b.)           Das selbstbestimmende Erwerbseinkommen nach freier Gestaltung durch jeden Bürger.

 

 

zu a.)

Das „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ nach unserem BGE-Modell laut Punkt a.) dient für ein lebenswertes Leben ohne „Existenzangst“ von Geburt bis zum Tod und verhindert die drohende Spaltung zwischen „Arm“ und „Reich“.

Die wesentlichen Fakten dazu:

  1. Für jeden Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod die Zahlung des „Bedingungslosen-Grund-Einkommens“ in der Höhe von monatlich netto € 2.500,– zuzüglich Sozialversicherung ohne Abzug.
  2. Bedingungslos heißt „unpfändbar“, „nicht verpfändbar“ und „wertgesichert“.
  3. Mit dem Erhalt des „Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ von monatlich netto € 2.500,– ist jeder Staatsbürger automatisch pflichtversichert.
  4. Dadurch entfallen die Lohnnebenkosten für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.
  5. Durch das BGE werden alle Transferleistungen, Förderungen, Subventionen und auch die Pensionen bis € 2.500,–, die jedoch anstelle von brutto netto zur Auszahlung kommen, ersetzt.
  6. Erworbene höhere Pensionsansprüche werden mit maximal dem fünffachen Betrag gedeckelt, der jedoch in einer noch festzulegenden Frist sukzessive abgebaut wird.
  7. Die Annahme, dass bei einem geringfügigeren Betrag als € 2.500,– monatlich netto je Bürger als Bedingungsloses-Grund-Einkommen die Spaltung zwischen Arm und Reich verhindert werden kann, ist völlig irreal und löst die Probleme nicht.
  8. Der Betrag von netto monatlich € 2.500,– als „Bedingungsloses-Grund-Einkommen“ für jeden Staatsbürger ist notwendig, um für jeden  Bürger die Lebens-Grundbedürfnisse abzudecken und ein menschenwürdiges Leben zu sichern.
  9. Die meisten Politiker und Finanzexperten sehen in der Diskussion nur die Nichtfinanzierbarkeit des BGE, anstatt die herannahenden gesellschaftspolitischen Probleme, die letztlich in einer Revolution enden werden, zu erkennen.
  10. Wenn der Wille zur Einführung des „unpfändbaren BGE – Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ von netto € 2.500,– monatlich gegeben ist, ist die Finanzierung eine Frage die gelöst werden kann. Wir haben die Antworten und können sie den Politikern und Experten gerne unterbreiten.  

zu b.)

Das Erwerbseinkommen kann nach unserer Gesellschaftsveränderung von jedermann selbstbestimmend gestaltet werden.

 

Die Bevormundung am Arbeitsmarkt wird es nach unserer Zukunftsvision nicht mehr geben.

 

Die Produktionen und Dienstleistungen und damit die gesamte Arbeitswelt wird sich durch die Digitalisierung und Selbstbestimmung der Menschen weitgehend verändern. Am Ende gibt es den Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr, sondern „Leistungsträger“ als „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“.

 

Wesentliche Fakten dazu:

  1. Durch kreative Ideen wird ein Boom von Unternehmensgründungen (ein bis zehn Personen-Betriebe) ausgelöst werden, da die Risikobereitschaft für mehr Selbständigkeit und Unternehmertum durch Wegfall der Existenzangst gegeben ist.
  2. Mit Einführung des BGE ist das Sterben der Greisler, Kleinbetriebe, Geschäfte und Gasthäuser in unseren Dörfern und Stadtbezirken beendet, die Betriebe entstehen wieder, das Dorf, der Ort und der Bezirk lebt wieder durch kleine Geschäfte und Betriebe – Neue Arbeitsplätze entstehen im Ort.
  3. Durch Entlastung der alleinerziehenden Mütter. Sie müssen keinen Teilzeitjob während der Babyjahre ausüben.
  4. Versorgung und Betreuung von älteren Menschen durch Familienangehörige wird wieder möglich durch Erhöhung des BGE um 20 % pro Pflegestufe.
  5. Bauern können durch das BGE wieder zu ihren Wurzeln zurückkehren und naturverbundene Bauern
    sein – ohne Milchpreiskampf und Subventionen.

 

Wir haben 9 Thesen hierzu aufgestellt:

 

1. THESE – ENDE DER ARBEITSLOSIGKEIT – NEUE CHANCEN FÜR KREATIVITÄT

Schaffung von mind. 400.000 freien Arbeitsplätzen durch Strukturänderung in der Landwirtschaft.
Die Nebenerwerbslandwirte mit Ehepartner und Hofnachfolger können sich wieder voll der Landwirtschaft widmen.
Der biologische Landbau, die Landschaftspflege und die Produktion von BIO-Produkten kann ohne Preisdruck und ohne Nebenerwerbstätigkeit ausgeführt werden, nur durch die Einführung des unpfändbaren „Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ von monatlich € 2.500,– für alle Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod.

 

2. THESE – ENDE DER VERARMUNG – LEBEN OHNE EXISTENZANGST

Das Leben ohne Existenzangst wird die Lebensqualität durch das unpfändbare, nicht verpfändbare und wertgesicherte „Bedingungsloses-Grund-Einkommen“ für alle Menschen gewährleisten.
Für höhere Bedürftigkeit kann problemlos Geld hinzuverdient werden, ohne dass das Grundeinkommen geschmälert wird.

 

3. THESE – ENDE DES FLÜCHTLINGSPROBLEMS – OHNE KOSTEN

Flüchtlinge und Zuwanderer verursachen keine Kosten mehr. Sie müssen ab dem ersten Tag in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Zum Beispiel als Reinigungskräfte, in der Pflege und Betreuung, in der Gastronomie und in der Landwirtschaftspflege und zwar solange sie hier sind bzw. die österreichische Staatsbürgerschaft mit allen Rechten und Pflichten beantragen und auch die Voraussetzungen für dessen Erhalt erfüllen.

Damit fallen für den Staat nicht nur keine Kosten mehr an, im Gegenteil, es werden durch die sofortige Arbeitstätigkeit Steuern und Sozialabgaben bezahlt.

 

4. THESE – ENDE DER ZWEIKLASSENGESELLSCHAFT

Beendigung der Zwei-Klassen-Medizin. Durch das BGE kann sich jeder eine private Zusatzversicherung leisten.

Menschenwürdigkeit in der Betreuung und Pflege für ältere und behinderte Menschen, sowohl durch Angehörige wie durch mobile und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und Anlagen.
Unser BGE-Modell sieht vor, dass für die Pflegestufe 1 bis 7 zur Zahlung für die Pflege und Betreuung zu Hause oder in Einrichtungen diese pro Stufe um 20 % erhöht werden. Dadurch ist die Förderung im Sozial- u. Pflegebereich nicht mehr erforderlich.
Kindergärten und Studium für alle Kinder sind durch das BGE-Modell auch in privaten Einrichtungen möglich.
Belebung des Vereins- und Kulturlebens durch mehr Zeit und Kreativität.
Neue Freude zum Kind da finanziell leistbar und viel Zeit für das Kind.
Weitere positive Fakten ergeben sich aus dem „BGE – Bedingungsloses-Grund-Einkommen“ für jeden Staatsbürger, die in unserem Programm aufgeführt werden.

 

5. THESE – LEBENSQUALITÄT UND GESUNDE UMWELT

Die Lebensqualität bestimmt jeder Bürger für sich selbst. Durch das BGE kann das Leben frei von Alltagssorgen, Existenzangst und Verarmung gestaltet werden.

 

Chemiefreie Felder und Äcker, Erhaltung der Landwirtschaft, der Umwelt und der Natur, da hunderttausende Nebenerwerbslandwirte durch das BGE wieder naturverbundene Bauern sein können.

 

Gesunde Lebensmittelproduktion, da durch BGE der Preisdruck für die Produktion wegfällt.

 

6. THESE – ARBEITSWELT UND ERWERBSTÄTIGKEIT DER ZUKUNFT IN DER HIGHTECH-REVOLUTION

Kein Bereich der Arbeitswelt und des Erwerbsrisikos bleiben in Zukunft von der Digitalisierung verschont.

Bildung und Kreativität können aufgrund von Lebens-Existenzangst und zunehmende Verarmung unserer Bevölkerung von einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen nicht mehr verfolgt bzw. umgesetzt werden.

Die Schlussfolgerung daraus kann nur heißen:

  1. Die Einführung des unpfändbaren, nicht verpfändbaren und wertgesicherten
    „Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ von monatlich netto € 2.500,– für alle
    Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod.
  2. Die wertschöpfungsbasierte Besteuerung muss kommen, damit die Menschen ihr Leben
    frei gestalten können und wird die Spaltung der Gesellschaft in ARM und REICH und in
    GESUND und KRANK verhindert.
  3. Die Industrie und Wirtschaft müssen sich auf die Einführung der Maschinensteuer
    einstellen und die Gewerkschaft muss sich vom Gedanken von organisierten
    Arbeitsverhältnissen trennen.
    Mit dem unpfändbaren nicht verpfändbaren und wertgesicherten „Bedingungslosen-Grund-Einkommen“ von monatlich netto € 2.500,– für alle Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod wird sich die Gesellschaft für alle Bürger, auch in einer digitalisierten Welt, positiv entwickeln.

7. THESE – ENDE DER GESETZLICH GEREGELTEN LEBENSARBEITSZEIT (PENSIONSALTER)

Es gibt kein Pensionsantrittsalter mehr durch das unpfändbare „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ von monatlich netto € 2.500,– für alle Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod entfallen die staatlichen Pensionen und Renten und auch das sogenannte Pensionsalter. Erworbene höhere Pensionsansprüche werden mit maximal dem fünffachen Betrag gedeckelt.

Jeder Staatsbürger kann solange einer Arbeits- od. Erwerbstätigkeit ausüben, wie er es selbst entscheidet. Falls er zusätzlich zum unpfändbaren „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ Einkommen braucht oder haben will, entscheidet er selbst seine Lebens- u. Arbeitsgestaltung.

8. THESE – STABILITÄT DER WIRTSCHAFT DURCH ENORME STEIGERUNG DER KAUFKRAFT UND DES KONSUMS

Konsum- u. Kaufkraftsteigerung für wirtschaftliches Wachstum ist durch das unpfändbare „Bedingungslose-Grund-Einkommen“ von monatlich € 2.500,– für alle Staatsbürger von der Geburt bis zum Tod gegeben mit der Möglichkeit der Leistbarkeit für „Nicht-Alltagsgüter“ bis hin zu Luxusgütern. Freizeit- u. Urlaubsgestaltung durch zusätzliche Erwerbs- oder Unternehmertätigkeit.

Jedermann hat die freie Möglichkeit die Leistbarkeit für „Nicht-Alltagsgüter“ bis hin zu Luxusgütern, Vorsorge-Anlagen, Eigentumsschaffung von Wohnung und Haus, Freizeit und Urlaubsgestaltung sich durch „Erwerbstätigkeit“ zu ermöglichen bzw. zu leisten.

9. THESE – QUALITÄTSVERBESSERUNG MIT KOSTENREDUKTION DER VOLKSVERTRETER

Politikerbezüge sollen nur mehr die Mitglieder des Gemeindevorstandes, des Stadtrates, der Landesregierung und der Bundesregierung erhalten. Dafür haften sie für ihre Tätigkeit wie ein Vorstands- od. Geschäftsleitungsmitglied von Unternehmen.

Die über die Parteien oder sonstiger wahlwerbender Gruppen gewählten Abgeordneten von Gemeinderat bis zum Nationalrat und Bundesrat sind echte gewählte Volksvertreter aus dem Volk, erhalten keine Bezüge sondern nur Aufwandsentschädigungen und Spesenersatz.

 

Zusammenfassung – „Zukunfts-Visionen“

Dazu ist aber eine gesellschaftspolitische Veränderung notwendig.

Die Bürger sind dazu mündig genug, insbesonders die Jugend erkennt die Zeichen der Zeit.

Wir müssen uns vom Gängelband der Politik und Verwaltung lösen. Wir brauchen keine Einrichtungen der Abhängigkeit mehr, wie AMS, Pensionsversicherungsanstalt, Gewerkschaften, Förderungseinrichtungen und andere Verwaltungsstellen für Transferzahlungen.

Die Kammern für Arbeit, Wirtschaft und Landwirtschaft werden als Beratungseinrichtungen an Bedeutung gewinnen.

Die Arbeitszeiten werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt, es wird schlussendlich keine Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr geben, sondern Auftraggeber und Auftragnehmer, die ihre Leistungen in einem Werksvertrag regeln.

„Man muss die Dinge so tief sehen, dass sie einfach werden“ (Konrad Adenauer)